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Johann von Eynenberg, Herr zu Landskron, dessen Ehefrau Lisa von Langenau und ihr Sohn Gerhard von Eynenberg und Landskron bekunden, daß sie unter Mitwirkung ihres verstorbenen Schwiegervaters, Vaters und Großvaters Hilger von Langenau mit Winrich von Langenau eine Ehe ihrer Tochter und Schwester Kunigund verabredet haben, der sie als Heiratsgut die einzelnen Güter und Renten im Lahngebiet gegeben haben: Montabaur, Nuynborne, Curenberg, Herbach, van deme Roitgin Nassau, Zehnt zu Melem, Duyffenbach, Ruppertshofen (Roprichtshoven), Holtzhusen, Walmenach, Katzenellenbogen, Seelbach, Pale, Nastätten (Nasteiden), Siebenborn (Sevenburne), Koblenz, Sayn, Herestorp, Schüren und Lahnstein. Nach dem Tode der Eltern kann Kunigund ihr Heiratsgut zur Teilung einbringen und mit den anderen Geschwistern die von der Mutter herkommenden Güter teilen. Winrich und Kunigund verzichten völlig auf die Herrschaft und auf die jetzt oder in Zukunft dazu gehörenden Schlösser, Lande und Leute, ferner auf alle Erbgüter und Renten, die von Johann von Eynenberg und seinen Eltern kommen. Wenn allerdings Gerhard von Eynenberg kinderlos stürbe und die Eltern dann keinen Sohn hinterließen, soll Kunigund als Tochter ihr Heiratsgut zur Teilung einbringen, und mit allen Kindern das gesamte väterliche und mütterliche Erbe teilen. Die Aussteller siegeln. Originalpergament. Nicht vollzogen. in vigilia b. Jacobi apostoli.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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