Deithalm und seine Ehefrau Sigiburga schenken dem Kloster St. Stephan (ad altare sancti Petri) einen Weinberg [in Randersacker] in den Rüdern (Ruderun) unter Vorbehalt des Nießbrauchs gegen einen festgelegten jährlichen Zins. Dieser Zins fällt zunächst an den Konvent. Stirbt einer der Schenker, dann soll er zur Begehung eines Jahrtags für den Verstorbenen verwendet werden. Nach dem Tod von Deithalm und Sigiburga sollen ihre Erben den Weinberg zu Erbrecht innehaben und davon dem Kloster festgelegte jährliche Abgaben entrichten, wovon dort das Seelgedächtnis für die Schenker gepflegt werden soll. Aussteller: Deithalm und seine Ehefrau Sigiburga. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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