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Konrad von Linde verkauft mit Zustimmung seiner Brüder Ludwig und Balduin den Kalandsherren von Bockenem für 40 rhein. Gulden eine - am Bartholomäustag fällige - Jahresrente von 1 Mark Bockenemer Währung am 3. Teil des halben Zehnten bei Schlewecke. Bei Nichtzahlung der Rente sollen sich die Kalandsherren die Mark durch den Verkauf des Getreides beschaffen. Löst Konrad die Rente nicht innerhalb von 3 Jahren ab, wird ihnen die Äbtissin von Gandersheim die geliehene Summe urkundlich bestätigen. Er behält sich ein jährliches Rückkaufsrecht vor zu Bartholomäi nach vorheriger Kündigung in der Pfingstwoche. 1414, in sunte Vites dage des hilgen mertelers (15. Juni) Ausfertigung, Pergament, 3 angehängte Siegel ab

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Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
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