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Der Gesangbildungsunterricht und die Verbesserung des kirchlichen Gemeindegesangs
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0.0 alt Sachakten des Konsistoriums Sachakten des Konsistoriums
Sachakten des Konsistoriums >> Agende, Gottesdienst, Gesangbuch, Amtshandlungen, Seelsorge
1890 - 1894
Enthält: Der erste deutsch-evangelische Kirchen-Gesang-Vereinstag zu Stuttgart am 3. und 4. Oktober 1882, Stuttgart 1882; Der zweite deutsch-evangelische Kirchen-Gesang-Vereinstag zu Frankfurt/Main am 26. und 27. September 1883, Stuttgart 1884; Der dritte deutsch-evangelische Kirchen-Gesang-Vereinstag zu Halle/Saale am 16. und 17. September 1884, Stuttgart 1885; Über die Organisation der Organisten und Cantoren-Ämter bei den evangelischen Kirchen im Preußischen Staate, Berlin 1877; Der Verfall des Kantoren- und Organistenamts in der evangelischen Landeskirche Preußens, Quedlinburg 1885; Entwurf eines Melodienbuches zu dem Evangelischen Militär-Gesang- und Gebetsbuch, Berlin 1890
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.