Hugo Sturm reversiert gegenüber Pfalzgraf Friedrich I. als Vormund Pfalzgraf Philipps über die ihm und seinen Vettern Friedrich und Stefan in Gemeinschaft verliehene Hälfte am Laienkorn- und Etterzehnt zu Nordheim bei Marlenheim zu Mannlehen. Es folgen Bestimmungen u.a. zum Lehnsempfang bei Volljährigkeit des Pfalzgrafen Philipp.