Johannes Graf zu Wertheim erteilt seine Einwilligung dazu, dass Jorge Bartholomeus, Vikar des St. Sebastian-Altars in der Pfarrkirche zu Wertheim, etliche der Vikarie gehörige Wingerte als eigen erkauft, nämlich 1/2 Morgen am Rentberge gelegen und einerseits von Guckenberg, Schultheiß zu dem heiligen Kreuz, andererseits von Claus Müller begrenzt, für 26 fl. an Hans Schwab und Else, dessen eheliche Hausfrau, ferner 1/2 Morgen am hage, einerseits von Cuntze Sleicher, andererseits von Cuntze Fryheit begrenzt, für 10 fl. an Hans Korber und Margarete, dessen eheliche Hausfrau. Anstelle des Zinses der Wingerten sollen hinfort der Vikarie 2 fl. Jahreszins Zu Gute kommen, die der Vikar von Sleisman, dem Schultheißen von Sonderriet, auf einer Wiese daselbst gekauft hat. Falls diese gelöst werden, hat der Vikar innerhalb Monatsfrist die Loskaufsumme für die Vikarie mit Einwilligung der Herrschaft auf andere Güter anzulegen.