Schultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt Wertheim bestätigen die folgende, inserierte Vereinbarung vom gleichen Tag mit Graf Ludwig von Stolberg-Königstein über die Wertheimer Juden: Der Graf hatte mit Wissen des Rats eine Ordnung zum Handel der Juden aufgestellt, um damit die Beschwerden der Bürger gegen die Juden abzustellen. Die Juden haben ihr Schutzgeld bezahlt und versprochen, dieser Ordnung nachzukommen. Nun hat Graf Ludwig aber festgestellt, dass es ohne gänzliche Abstellung des jüdischen Wuchers und Pfandleihens nicht geht und sich folgendermaßen mit dem Stadtrat verglichen. Aller Wucher (Geldverleih mit über 5 % Zins) und Handel mit Pfandschaften wird abgeschafft, außer für diejenigen Juden, die entsprechende Rechte besitzen, bis diese Rechte auslaufen. In Wertheim sollen nicht mehr als drei oder vier Juden zugelassen sein. Sie sollen sich vom Handel nähren und gute Ware auf den Märkten der Grafschaft feilbieten, während das heimliche Hausieren verboten ist. Die verbleibenden Juden sollen Schutzgeld zahlen und dem Rat die Bede. Wenn Juden Güter erwerben, für die Bede zu zahlen ist, sollen sie diese erlegen wie andere Bürger auch. Es soll eine Judenordnung aufgerichtet werden. Bußen aus Verstößen gegen diese fallen zur Hälfte an die Herrschaft, zur Hälfte an die Stadt. Weil durch die Abschaffung der Juden das Schutzgeld zurückgeht, zahlt die Stadt dem Grafen jährlich an Martini 100 Gulden. Außerdem müssen 600 Gulden zurückgezahlt werden, die zwei Juden dem Grafen geliehen haben. Auf Graf Ludwig folgende Grafen sind an diese Regelungen nicht gebunden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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