Gleichzeitige, vom Notar Fridericus Kempe beglaubigte Kopie der fehlenden Originalausfertigung: Johannes Jochgrim, Dekan von St. Martin zu Worms, in unten genannter Sache vom heiligen Stuhl bestellter Richter und Exekutor, teilt dem Erzbischof von Mainz, seinem Generalvikar und seinem Official sowie Propst, Dekan und Kapitel von St. Peter und Alexander zu Aschaffenburg und dem Kapitel von St. Peter ausserhalb Mainz mit, daß ihm von Johannes Pistoris, Prokurator des Johannes Stengel, die beiden inserierten Urkunden Papst Innocenz' VIII. von 1486 November 1 betreffs der Verleihung eines Kanonikats und der dazugehörigen Pfründe sowie eines weiteren Beneficiums an Johannes Stengel zur Exekution vorgelegt wurden, und befiehlt ihnen binnen 6 Tagen nach Notification den Johannes als Kanonikus am Stift St. Peter aufzunehmen und in Chor und Kapitel zu installieren, ihn binnen 6 Tagen nach Akzeptation der Pfründe und Dignität etc. sowie des anderen Beneficiums in deren reale Possess einzuführen und ihm die Einkünfte anzuweisen.