Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht Peter Schrieder zu Schlierbach (Schriedern zur Slierbach) die Mühle am Steinbach [zu Ziegelhausen], die der Pfalzgraf in diesem Jahr hat erbauen lassen, zu ewigem Erblehen. Zur Mühle gehören etwa 2 Morgen umliegende Wiese, die an Güter des Klosters Schönau, Peter Roscher, Erhard zu Schlierbach, Hans Welcker, Heinrich Fischer zu Ziegelhausen und die Allmende anstoßen. Peter und seine Erben sollen die Mühle wie andere zum Mahlen und Backen gebrauchen und das Wegerecht haben, wofür sie dem Pfalzgrafen jährlich zu St. Martinstag [11.11.], beginnend mit dem nächsten, 5 Pfund 10 Schilling Heller Heidelberger Münze zinsen und an den dortigen Landschreiber reichen sollen. Die Inhaber sollen für die Mühle von der Herrenfron und Bede befreit sein, für weitere erworbene Güter sollen sie wie andere Leute zu Ziegelhausen bedepflichtig sein. Peter und seine Erben sollen die Mühle und Güter auf eigene Kosten in gutem Bau halten, wobei etwaige Bauten nicht der herrschaftlichen Mühle oder anderen Mühlen zum Schaden gereichen sollen. Die Schleifmühle (sliff mule) mitsamt ihres Geschirrs soll dem Pfalzgrafen zum Unterhalt unterstehen, der dort sein eigenes Geschirr schleifen mag. Peter und seine Erben sollen die Schleifmühle jedoch warten und insbesondere auf Treibeis achten. Da die zu verleihende Mühle noch nicht gänzlich vollendet ist, und insbesondere ein Stall fehlt, wurde vereinbart, dass Peter daran 20 Gulden für notwendige Arbeiten verbaut. Bei Vernachlässigung der Güter oder bei Zinsversäumnis soll die Mühle mit allem Zubehör an den Pfalzgrafen zurückfallen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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