Hintergrund des Verfahrens sind die zum Teil noch nicht entrichteten 18000 Gulden brabant. Heiratsgeld, die Dietrich von Bronckhorst (der Ältere) seiner Tochter Elisabeth 1571 zur Ehe mit Johann von Raesfeld zugesagt hatte. Der Kläger wirft dem Vater des Beklagten und dem Beklagten vor, die Nichtbezahlung selbst verursacht und 1586 Haus Asseln (Dortmund) aus dem Besitz der Mutter des Klägers, Gertrud von Myllendonk, Witwe von Anholt, gewaltsam eingenommen zu haben. Die Klage richtet sich dagegen, daß der Beklagte unter Mißachtung zweier von seiner Seite 1585 bzw. 1586 eingeleiteter RKG-Verfahren, in denen er seit 1637 nicht mehr gehandelt habe, sich mit der Behauptung, am RKG nicht zu seinem Recht zu kommen, an den Hof zu Gelderland gewandt hatte, ungeachtet der für das Heiratsgeld als Sicherheit gesetzten Ländereien um Immission in geldrischen Besitz der von Bronckhorst nachgesucht hatte und der Hof von Gelderland gegen die Einwände des Klägers dieses Verfahren angenommen hatte. Das Mandat untersagt diesen Zug an ein ausländisches Gericht.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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