Mandatum de solvendo sine clausula Auseinandersetzung um verweigerte Servicezahlungen
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 0838
Wismar F 60 (W F 3 n. 60)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 06. 1. Kläger F
(1642-1712) 24.05.1712-13.09.1712
Kläger: (2) Oberst Fürstenberg
Beklagter: Bürgermeister und Rat von Wismar
Fallbeschreibung: Ende 1711 hat die Wismarer Garnison einen Ausfall unternommen, um den Ring der Feinde zu durchbrechen. Dabei sind die meisten Offiziere aus dem Regiment des Kl.s gefangengenommen worden. Während sie aus Schweden weiterhin ihren Sold erhalten, solange sie ihren Diensteid beachten, verweigern Bekl. die Bezahlung der Servicen an die in Dänemark befindlichen Gefangenen. Kl. erbittet ein Mandat an Bekl. zur Auszahlung des Geldes bei Androhung der Vollstreckung und erklärt, er habe bereits Reichsrat um Verordnung gebeten. Das Tribunal fordert Bekl. am selben Tag zur Zahlung oder Erstattung eines Gegenberichts auf. Am 01.06. argumentieren Bekl. mit kgl. Resolutionen und nachgerückter Besatzung gegen das Ansinnen des Kl.s, am 07.06. verweist das Tribunal die Parteien auf die Entscheidung des Reichsrates. Am 13.09.1712 reichen Bekl. die Antwort des Reichsrates zur Kenntnisnahme des Tribunals ein.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1712
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Erklärung der Bekl. vom 26.04.1712; Auszug aus Kgl. schwedischen Resolutionen vom 14.12.1642, 31.01.1651, 15.12.1660, 20.03.1680; Auszug aus kgl. dänischer Service-Ordnonanz vom 27.05.1676; Schreiben des schwedischen Reichsrates vom 23.06.1712
Beklagter: Bürgermeister und Rat von Wismar
Fallbeschreibung: Ende 1711 hat die Wismarer Garnison einen Ausfall unternommen, um den Ring der Feinde zu durchbrechen. Dabei sind die meisten Offiziere aus dem Regiment des Kl.s gefangengenommen worden. Während sie aus Schweden weiterhin ihren Sold erhalten, solange sie ihren Diensteid beachten, verweigern Bekl. die Bezahlung der Servicen an die in Dänemark befindlichen Gefangenen. Kl. erbittet ein Mandat an Bekl. zur Auszahlung des Geldes bei Androhung der Vollstreckung und erklärt, er habe bereits Reichsrat um Verordnung gebeten. Das Tribunal fordert Bekl. am selben Tag zur Zahlung oder Erstattung eines Gegenberichts auf. Am 01.06. argumentieren Bekl. mit kgl. Resolutionen und nachgerückter Besatzung gegen das Ansinnen des Kl.s, am 07.06. verweist das Tribunal die Parteien auf die Entscheidung des Reichsrates. Am 13.09.1712 reichen Bekl. die Antwort des Reichsrates zur Kenntnisnahme des Tribunals ein.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1712
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Erklärung der Bekl. vom 26.04.1712; Auszug aus Kgl. schwedischen Resolutionen vom 14.12.1642, 31.01.1651, 15.12.1660, 20.03.1680; Auszug aus kgl. dänischer Service-Ordnonanz vom 27.05.1676; Schreiben des schwedischen Reichsrates vom 23.06.1712
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ