Die Gebrüder Konrad und Ulrich Trescher bestätigen, nun mannbar geworden, den während ihrer Minderjährigkeit zwischen ihrer Mutter und dem Kloster Herrenalb mit Zustimmung des Grafen Simon von Zweibrücken als Lehensherren zu Stande gekommenen Verkauf und Kauf des Vogtrechts und aller damit verbundenen Rechte und Gerechtsame zu Nußbaum.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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