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Maria Jakobe Hocher zu Hasenweiler, Ehefrau des Matthäus Buchmiller und bis dato niemandem leibeigen, ergibt sich selbst und auch die Kinder, die sie womöglich von jetzt an gebären wird, mit Bedacht und ungezwungen der Leibherrschaft des Junkers Wilhelm Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan sollen gedachter Junker, Erbkämmerer des Hochstifts Konstanz und Inhaber des Schlosses Hasenweiler, und dessen Erben sie und ihre Kinder innehaben, schützen und schirmen wie ihre übrigen leibeigenen Leute, wogegen sie, die Ausstellerin, auch namens ihrer künftigen Kinder gelobt, Junker Wilhelm, dessen Erben, Amtleuten und "befelchhabern" getreu, gewärtig und in allen billigen und redlichen Sachen, Geboten und Verboten gehorsam zu sein, ihren Nutzen und Frommen zu befördern und Schaden von ihnen zu wenden nach bestem Vermögen, ohne deren Vorwissen und Bewilligung keinen anderen Schutz- oder Schirmherren zu suchen und alles dasjenige zu "schaffen, das getrewen leibaigen leuten irem leibs vnd aigenthumbs herrn zuthun schuldig vnd verbunden sein", alles gemäß dem Eid, den sie auch namens ihrer künftigen Kinder "leiblich ... mit gelerten worten" zu Gott geschworen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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