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Unruhen; Aufrichtung von Freiheitsbäumen; Misshandlung und Beschimpfung von Staats- und Kommunalbediensteten, Militärpersonen; Schmähung des bayerischen Königs; Aufforderung zum Preßvereinsbeitritt u.a.m. insbesondere im Bereich des Bezirksgerichts Zweibrücken
Unruhen; Aufrichtung von Freiheitsbäumen; Misshandlung und Beschimpfung von Staats- und Kommunalbediensteten, Militärpersonen; Schmähung des bayerischen Königs; Aufforderung zum Preßvereinsbeitritt u.a.m. insbesondere im Bereich des Bezirksgerichts Zweibrücken
Oberlandesgericht Zweibrücken, Akten >> 10 Prozessakten und -urteile >> 10.01 Akten zu politischen Vorgängen um das Hambacher Fest 1832
1832-01-01/1833-12-31
Enthält: 1) Bericht des Staatsprokurators zu Landau an den Generalstaatsprokurator zu Zweibrücken vom 10. Oktober 1832 über die "Aufregungen" in seinem Zuständigkeitsbezirk infolge des Hambacher Festes (Bl. 1); 2) Bericht des Staatsprokurators zu Zweibrücken vom 4. Oktober 1832 an den Generalstaatsprokurator ebenda betr. die Errichtung eines Freiheitsbaumes in Ludwigswinkel (Bl. 2); 3) Urteil des Zuchtpolizeigerichts zu Zweibrücken vom 2. Juni 1832 gegen den Bierbrauer Georg Helwig, Zweibrücken, wegen Misshandlung und Beschimpfung eines Polizeidieners im Amt am 6. Mai 1832 in Zweibrücken (Bl. 4f.); 4) Urteil des Zuchtpolizeigerichts Zweibrücken vom 2. Juni 1832 gegen den Bäcker Daniel Stengel in Zweibrücken wegen Misshandlung des Peter Kalmus in Zweibrücken im Zusammenhang einer Auseinandersetzung um eine Broschüre betr. die am 6. Mai 1832 auf dem Tivoli gehaltenen Reden (Bl. 5f.); 5) Urteil des Zuchtpolizeigerichts zu Zweibrücken vom 4. Mai 1832 gegen den Schreiner Christian Heiss zu Zweibrücken wegen Misshandlung eines Polizeidieners in Zweibrücken, der einen Beschluss der Stadt Zweibrücken vom 29. Mai 1832 betr. die Ruhe und Ordnung mit der Schelle bekanntgeben wollte (Bl. 7f.); 6) Urteil des Zuchtpolzeigerichts zu Zweibrücken vom 4. Juni 1832 gegen den Schneider Franz Seffrin und den Taglöhner Conrad Perrmann, beide in Contwig, wegen Beschimpfung und Bedrohung des Bürgermeisters und von Gendarmen im Zusammenhang mit Unruhen bei der Errichtung eines Freiheitsbaumes am 20. Mai 1832 ebenda (Bl. 9-12); 7) Urteil des Zuchtpolizeigerichts zu Zweibrücken vom 4. Juni 1832 gegen Franz Lamarche, Johann Weyand, Jacob Böhm und Valentin Zitt, alle von Blieskastel, wegen Beschimpfung und Misshandlung des Adjunkten und Polizeidieners im Zusammenhang mit Unruhen nach der Errichtung des Freiheitsbaumes in der Nacht vom 6./7. Mai 1832 in Blieskastel (Bl. 13-16); 8) Urteil des Zuchtpolizeigerichts zu Zweibrücken vom 4. Juni 1832 gegen den Zimmermann Daniel Goergen in Ernstweiler, den Schuhmacher Georg Hublitz in Zweibrücken, den Goldarbeiter Friedrich Werry zu Zweibrücken und den Buchdrucker Franz Schreiber zu Zweibrücken, alle wegen Beleidigung und Beschimpfung des Bürgermeisters zu Zweibrücken im Zusammenhang mit dem "Auflaufe" am 28. Mai 1832, u. a. durch das Anstimmen des Liedes "Aristokraten ..." ( Bl. 17f.); 9) Urteil des Zuchtpolizeigerichts zu Zweibrücken vom 16. Juni 1832 gegen den Schreiber Joseph Marschall zu Zweibrücken und den Bierbrauer Friedrich Schmidt zu Zweibrücken wegen Misshandlung des Lackierers Heinrich Hopf am 8. Mai 1832 in der Bierwirtschaft des Schmidt zu Zweibrücken, nachdem dort das "politische Lied ... Aristokraten können nicht schaden" gesungen worden war (Bl. 19-22); 10) Urteil des Zuchtpolizeigerichts zu Zweibrücken vom 27. Juni 1832 gegen Georg Graf, Valentin Barth, Daniel Zimmer, Johann Latour und Adam Spohn, alle von Lautzkirchen, wegen Beschimpfung und Bedrohung eines Adjunkten und eines Gendarmen bei dem Versuch, den am 27. Mai 1832 in Lautzkirchen errichteten Freiheitsbaum am gleichen Tag wieder umhauen zu lassen (Bl. 23-26); 11) Urteil des Zuchtpolizeigerichts zu Zweibrücken vom 14. Juli 1832 gegen den Schuster Johann Schorr zu Vinningen und dessen Sohn Peter Schorr wegen Widersetzlichkeit, Beschimpfung und Misshandlung der Gendarmerie anlässlich des Abholens einer durch das Forstgericht zu Gefängnis verurteilten Person ( Bl. 27-30); 12) Urteil des Zuchtpolizeigerichts zu Zweibrücken vom 4. August 1832 gegen Jacob Bosslet, Johann Bosslet und Jacob Blinn, alle in Bechhofen wohnhaft, wegen gegenseitiger schwerer Misshandlung, ausgelöst durch verschiedene politische Ansichten (Bl. 31-32); 13) Urteil des Zuchtpolizeigerichts zu Zweibrücken vom 4. August 1832 gegen Daniel Giessen, Franz Giessen, Ludwig Giessen, Carl Giessen, Ackersmann Jacob Veit, Catharina Giessen, dessen Ehefrau, und Daniel Müller, alle aus Contwig, wegen Misshandlung und Verwundung mehrerer Personen bei Unruhen, die im Anschluss an die Errichtung eines Freiheitsbaumes in Contwig am 20. Mai 1832 entstanden waren (Bl. 33-40); 14) Urteil des Zuchtpolizeigerichts zu Zweibrücken vom 27. August 1832 gegen den Schlosser Christian Reichel, den Metzger Georg Conrad und den Schreiner Friedrich Toussaint, alle aus Zweibrücken, wegen Verwundung eines Polizeidieners im Wirtshaus zur Eremitage in der Nacht vom 22./23. Juli 1832 bei Gebietung der Polizeistunde (Bl. 41-44); 15) Urteil des Zuchtpolizeigerichts zu Zweibrücken vom 27. August 1832 gegen den Buchdrucker Jacob Rost zu Zweibrücken wegen Beleidigung des Polizeikommissärs von Zweibrücken im Zusammenhang mit Zensurmaßnahmen gegen die Zweibrücker Zeitung (Bl. 45f.); 16) Urteil des Zuchtpolizeigerichts zu Zweibrücken vom 29. Aug. 1832 gegen den Theologiekandidaten Georg Eifler zu Zweibrücken wegen Verleumdung und Beleidigung des Bürgermeisters Wolffangel von Zweibrücken durch einen Artikel "Rheinbaiern" in der Zweibrücker Zeitung Nr. 45 vom 30. Juni 1832 betr. die Protestation des Stadtrates von Zweibrücken gegen die Erklärung des bayerischen Gesamtministeriums vom 2. Juni 1832 ( Bl. 44-50); 17) Auszug aus einem Verhör vom 30. September 1832 mit den Beschuldigten Christian Wanzel, Metzger in Ludwigswinkel, und Friedrich Stammler, Musikant in Ludwigswinkel, über die Unruhen im Zusammenhang mit der Errichtung des Freiheitsbaumes in Ludwigswinkel, zu den Praktiken bei der Einschreibung in die Pressvereinsliste, der Ausrüstung der Liberalen mit Säbeln, der Öffnung der Wälder für die Bevölkerung, der Aufforderung zur Steuerverweigerung (Bl. 51-54)
darin: Erwähnung und Beschreibung eines "Hambacher Wallfahrts-Käppchens" (Bl. 52v); 18) Urteil des Zuchtpolizeigerichts zu Zweibrücken vom 10. Oktober 1832 gegen Karl Kloeckner, protestantischer Pfarrer in Vinningen, wegen seiner Predigt in der Kirche zu Nünschweiler am 11. März 1832, in der er zum Beitritt in den Pressverein aufforderte (Bl. 55f.); 19) Urteil des Zuchtpolizeigerichts zu Zweibrücken vom 14. November 1832 gegen August Zoeller, Privatmann und gewesener Bürgermeistereischreiber, wegen Beleidigung des Landkommissärs Dilg von Homburg am 8. März 1832, als dieser versuchte, die im Hause des Dr. Wirth befindliche Druckerpresse unter Siegel zu legen (Bl. 57f.); 20) Urteil des Zuchtpolizeigerichts zu Zweibrücken vom 9. Januar 1833 gegen Isaac David aus Homburg wegen Schmähung des bayerischen Königs im Zustand der Trunkenheit in einem Wirtshaus zu Erbach am 24. Dezember 1832 ( "Unser scheeler König Ludwig ist ein schlechter Kerl, er reist nach Rom und Italien und verhurt das Geld; er verhurt mein Patentengeld!") ( Bl. 59f.); 21) Urteil des Zuchtpolizeigerichts zu Zweibrücken gegen den Rotgerber Friedrich Faber, Sohn, gegen den Schlosser Jacob Hublitz, gegen die Witwe von Christian Hublitz, gegen Elisabetha Hublitz, Tochter der vorgenannten, und gegen die Ehefrau von Friedrich Rapp, alle von Zweibrücken, wegen Beschimpfung und Bedrohung von Militär und " Aufforderung zur Rebellion" in der Nacht zum 1. Januar 1833 in Zweibrücken (Bl. 61-64); 22) Ordonnanz und Urteil der Ratskammer des Zuchtpolizeigerichts zu Zweibrücken vom 11. März 1833 in der Untersuchungssache gegen Friedrich Ritter, Gerber und Bürgermeister in Oberhausen, gegen Ludwig Ritter, Rotgerber ebd., und Franz Loehr, Bäcker in Wallhalben, wegen Beleidigung des Bürgermeisters Bender von Wallhalben durch einen Aufsatz, erschienen in der Zweibrücker Zeitung Nr. 6 vom 12. Juli 1832, nachdem Bender einen Freiheitsbaum hatte umhauen lassen (Bl. 65f.)
Oberlandesgericht Zweibrücken
67 Bl.
Sachakte
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