Der Küster von Werden Johann von Ötgenbach (Oetken-) macht bekannt, daß er wohlberaten und mit Willen des Kapitels zu Werden den Werdener Wachszinsigen Hermann Bockelere [Boeckelere] getauscht hat, für den er ebenfalls als Wachszinsigen Tiele, Goelen Sohn von Bayl, erhalten hat. Tiel soll jährlich am 6. Dezember zwei Pfennige zahlen, wie sie zu Werden gängig sind. Dem Küster zahlt er neun Pfennig als Heiratsgeld (to ondersate), wenn er eine Genossin nimmt. Nimmt er aber eine Frau, die nicht seine Rechtsstellung hat, ist er auf die Gnade des Küsters angewiesen. Nach seinem Tod fällt das Besthaupt [= das beste Stück Vieh] (die beste levende were) an die Küsterei. - Es siegelt das Kapitel. - Datum anno domini MCCCC quinto die crastino visitacionis b. Marie virginis.