Die Brüder Ghyr und Heidenrik van dem Kalenberge, Knappen, übergeben um ihrer und ihrer Eltern Seligkeit willen und mit Zustimmung ihrer Frauen alle Urkunden über Geld- und Kornrenten, die das Frauenkloster Dalheim früher ihrer Familie ausgestellt haben, Prior und Konvent des Klosters St. Meinolf in Böddeken, Regularkanonikern. Ferner überlassen sie diesen ihren Hof in Dalheim und ihr Erbe in Hattepe, leisten Währschaft und verzichten auf alle Ansprüche an die Güter zu Gunsten des Wiederaufbaus des "verbrannten, wüsten Klosters" Dalheim. Dafür sollen beide Klöster für das Geschlecht Kalenberg jährlich eine ewige Memorie mit Vigilien und Messen halten und darüber eine Urkunde ausstellen, ferner die Brüder in die Bruderschaft aufnehmen. Siegel der Brüder angekündigt. Datum anno Domini MCCCC vicesimo nono feria quarta proxima post diem beati Marci Ewangeliste