Papst Gregor IX. nimmt Landgräfin Elisabeth von Thüringen wegen ihres gottgefälligen Lebens und der an ihrem Grabe geschehenen Wunder unter die He...
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Urk. 37, 4613
Urk. 37 Deutschordenshaus Marburg - [ehemals: A II]
Deutschordenshaus Marburg - [ehemals: A II] >> 1200-1240
1235 Juni 01
Ausfertigung (Santifaller A7 = Wyss C), Pergament, Bleibulle an gelben und roten Seidenfäden
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Perusii, kalendis junii, pontificatus nostri anno nono
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Gregor IX. nimmt Landgräfin Elisabeth von Thüringen wegen ihres gottgefälligen Lebens und der an ihrem Grabe geschehenen Wunder unter die Heiligen auf, gebietet, ihren Todestag [November 19] zu feiern und verleiht allen, die an diesem und der darauf folgenden Oktav jährlich in bußfertiger Gesinnung ihr Grab besuchen, einen Ablaß von einem Jahr und 40 Tagen.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Santifaller, Zur Originalüberlieferung S. 79-81 (fehlerhaft); Hessisches Urkundenbuch, I, 54
Vermerke (Urkunde): Literatur: Leo Santifaller, Zur Originalüberlieferung der Heiligsprechungsurkunde der Landgräfin Elisabeth von Thüringen vom Jahre 1235, in: Acht Jahrhunderte Deutscher Orden in Einzeldarstellungen, hg. von Klemens Wieser, Bad Godesberg 1967 S. 73-88 (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens 1); Otfried Krafft, Papsturkunden und Heiligsprechnung. Die päpstlichen Kanonisationen vom Mittelalter bis zur Reformation. Ein Handbuch, Köln - Weimar - Wien 2005 S. 385-416 bes. 397-408 (Archiv für Diplomatik Beiheft 9) mit der jüngeren Lit.; Ders., Art. Kanonisationsurkunden 'Gloriosus in maiestate', in: Elisabeth von Thüringen - Eine europäische Heilige [3. Thüringer Landesausstellung 'Elisabeth von Thüringen - Eine europäische Heilige, Wartburg - Eisenach, 7. Juli bis 19. November 2007], 2 Bde., hg. von Dieter Blume und Matthias Werner, Petersberg 2007, hier Katalogband S. 155-157; Ders., Kommunikation und Kanonisation: Die Heiligsprechung der Elisabeth von Thüringen 1235 und das Problem der Mehrfachausfertigung von päpstlichen Kanonisationsurkunden seit 1161, in: Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte 58 (2004)S. 27-82.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Gregor IX. nimmt Landgräfin Elisabeth von Thüringen wegen ihres gottgefälligen Lebens und der an ihrem Grabe geschehenen Wunder unter die Heiligen auf, gebietet, ihren Todestag [November 19] zu feiern und verleiht allen, die an diesem und der darauf folgenden Oktav jährlich in bußfertiger Gesinnung ihr Grab besuchen, einen Ablaß von einem Jahr und 40 Tagen.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Santifaller, Zur Originalüberlieferung S. 79-81 (fehlerhaft); Hessisches Urkundenbuch, I, 54
Vermerke (Urkunde): Literatur: Leo Santifaller, Zur Originalüberlieferung der Heiligsprechungsurkunde der Landgräfin Elisabeth von Thüringen vom Jahre 1235, in: Acht Jahrhunderte Deutscher Orden in Einzeldarstellungen, hg. von Klemens Wieser, Bad Godesberg 1967 S. 73-88 (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens 1); Otfried Krafft, Papsturkunden und Heiligsprechnung. Die päpstlichen Kanonisationen vom Mittelalter bis zur Reformation. Ein Handbuch, Köln - Weimar - Wien 2005 S. 385-416 bes. 397-408 (Archiv für Diplomatik Beiheft 9) mit der jüngeren Lit.; Ders., Art. Kanonisationsurkunden 'Gloriosus in maiestate', in: Elisabeth von Thüringen - Eine europäische Heilige [3. Thüringer Landesausstellung 'Elisabeth von Thüringen - Eine europäische Heilige, Wartburg - Eisenach, 7. Juli bis 19. November 2007], 2 Bde., hg. von Dieter Blume und Matthias Werner, Petersberg 2007, hier Katalogband S. 155-157; Ders., Kommunikation und Kanonisation: Die Heiligsprechung der Elisabeth von Thüringen 1235 und das Problem der Mehrfachausfertigung von päpstlichen Kanonisationsurkunden seit 1161, in: Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte 58 (2004)S. 27-82.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
Namensnennung 4.0 International