Mainz, 1589.01.26. Christman Kneip, Gerichtsschöffe zu Zornheim, besteht zu Erbe auf 20 Jahre von Herrn Johan Koltz von Schweppenhausen, Altarist des Liebfrauenaltars in der Pfarrkirche zu Zornheim, mit Zustimmung des Junkers Johan "Christolff" Hundt von Saulheim, Kollators des Altars, das steinerne Haus mit Hofstatt und allen Zugehörden - ausgenommen die obere Stube und Kammer - (Angrenzer: Philipp Wolff, Frauenkloster St. Klara, die Straße). Zins: 1 1/2 Schillinge Bodenzins und 1 Kappen, auf Martini fällig den Kartäusern bei Mainz. Zinsversäumnisklausel. S. des Gerichts zu Zornheim. "So geschehen uff donnerstag den 26 Januarii im funfftzehenhundert neun und achtzigstem jahre".

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