Dietrich, Graf zu Manderscheid und Blankenheim, Herr zu Schleiden, Kerpen, Kronenburg und Neuerburg, bevollmächtigt seinen Diener Johann Faust, von Herzog Anton von Lothringen das Lehen von 70 Gulden, die die Vorfahren des Ausstellers, die Herren von Rodemachern und Kronenburg aus dem Geleit zu Sierck wegen der Herrschaft Kronenburg zu Lehen getragen hatten, in seinem Namen zu empfangen. Der Aussteller verspricht, die Lehensverpflichtungen, deren Einhaltung durch ihn sein Bevollmächtigter erklärt hat zu erfüllen. Sr.: Ausst. Ausf. Perg., eh. gez. - Sg. aufgedr.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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