Christian, erwählter Bischof von Minden, Herzog von Braunschweig und Lüneburg, belehnt Hans Moller zu Hoppenstedt, Sohn des verstorbenen Klaus, als Ältesten auch für seine Vettern Albert, Jürgern und Hermann, Söhne des verstorbenen Peter, und Hans, Sohn des Bonifatius, mit der Mühle auf der Metzen zwischen der Bluckner und Bebstener Mühle gelegen, für 1/2 Gulden Lehngeld und 1/2 Gulden an die Kanzlei. Vorbehalt der Fischerei im Mühlenteich. Jährlich zu Michaelis 1 Gulden aus der Mühle an das "Register". Ankündigung der Unterschrift und des Sekretsiegels des Ausstellers Geben nach Christi unsers lieben hern geburt im Jhare 1612 am 3. Martii Unterschrift: Christian manu propria

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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