Kaiser Leopold I. bestätigt auf Bitten des Abts Romanus von Kempten ein Privilegium Kaiser Maximilians I. vom 30. April 1494, wonach dem Stift die Freiheit eingeräumt wurde, alle und jede Ächter und Oberächter, die vom Hofgericht zu Rottweil oder anderen Gerichten in die Acht erklärt wurden, zu enthalten, zu hausen und zu hofen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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