Georg, Abt des Augustinerchorherrenstifts Kreuzlingen, beurkundet, dass er Waldburga Haytheur (auch: Heywtheur), eheliche Tochter des Jerg Haytheur und der Waldburga Frick von Gossetsweiler (Gossendschweiler), die bisher seines Gotteshauses bzw. des Kelnhofes Hirschlatt Leibeigene gewesen ist, mit Vorwissen und Willen des Grafen Johann von Montfort, Herrn zu Bregenz, Tettnang etc., kaiserlicher Rat, "alß von des hayligen römischen reichs wegen casten vogt vnd schirmherren vber leüth vnd güether gemelts kelnhofs Hierschlacht, den er pfandtweiß inhat", gegen Erlegung von 4 fl rh, deren Empfang er hiermit bestätigt, aus seiner Leibherrschaft entlassen hat. Fortan mag genannte Waldburga bei anderen Herren, Städten und Ländern Schutz und Schirm annehmen, unbehindert durch ihn selbst, der auch namens seines Konvents und ihrer aller Nachfolger sowie des gedachten Grafen von Montfort als des Kastenvogts zu Hirschlatt auf ihr bisheriges Eigentum an der Haytheur ausdrücklich verzichtet und sich aller daraus ableitbaren Ansprüche und Forderungen gegen dieselbe und ihre Erben für die Zukunft begibt. Abschließend bekräftigt Graf Johann auch namens seiner Erben, dass vorstehendes Geschäft mit seinem Wissen und Einverständnis geschehen ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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