Werden. -Clemens August Freiherr von Landsberg, Herr zu Wocklum, Erwitte, Brockhoff, Völlinghausen, Eisborn etc., münsterischer Geheimer Rat, Erbdrost des Amts Erwitte, Drost der Ämter Balve, Meppen und Nienhaus, bekundet, dass Abt Johann nach dem Tod des Abts Anselm und der Anna Theresia Freifrau von Landsberg geb. Freiin von und zu Velen ihn zu Behuf seines minderjährigen Sohnes Paul Josef von Landsberg zu Dienstmannsrecht mit dem Lehngüt Ickerode im Kirchspiel Olfen sowie ihn und seine männlichen Deszendenten zu Mannlehenrecht mit 2 Vierteln des Mannlehenguts Buddenhove im Kirchspiel Selm belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Philipp Jacob Bernardi, Rats und Richters, und Lutger Albert Lauten, Appellations- Kommissars und Kanzleisekretärs des Abts. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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