1572 Okt. 21 Jakob Hartman, DO-Vogt zu Dinkelsbühl, verkauft Hans Ziegelbauer zu Tannhausen um 70 fl Landswährung die Herrengunst (Gunstgerechtigkeit) des DO an [1564 Juni 14 erworbenen; vgl. U 45] 4 Morgen Acker in Tannhauser Markung in gen. Lage unter der Bedingung, daß Ziegelbauer und seine Erben gegenüber dem A., vor allem aber dem DO als ihrer Obrigkeit ihre Lehens- und Untertanenpflichten erfüllen und künftig - beginnend 1573 - jährlich auf den 29. Sept. (Michael) 1 Malter Roggen Kaufmannsgut in das Deutsche Haus zu Dinkelsbühl liefern gemäß dem Revers, den Ziegelbauer am selben Tag ausgestellt hat. Der A. räumt Ziegelbauer das Recht ein, mit dem Acker nach seinem Willen zu verfahren. Hauptrecht und Handlohn richten sich nach dem alten Herkommen des DO. Sr.: der A. Ausf. Perg., nicht behändigt - 1 Sg.-Rohling - Rv. Prov.: Amt Dinkelsbühl, Vogteiamt Schneidheim RSig.: 84; Lit. L ASig.: Bü 22; 234 NB! Die Urkunde wurde nicht gesiegelt und nicht behändigt, weil als Herrengült Roggen statt Dinkel genannt ist; vgl. U 47!

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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