Johann Graf zu Sayn Herr zu Homburg, zu Montclair und Meinsbergh bekennt, dass er auf Begehren der beiden Keller zu Diez Emrich Guldener und Wilhelm von Kronenberg eine ihm zugehörige Leibeigene in die Grafschaft Diez mit der Bedingung entlassen habe, dass vorkommenden Falles eine gleiche Auswechselung oder Entlassung in die Grafschaft Sayn stattfinde.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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