Graf Casimir bescheinigt seinem Hofmeister Georg von Wurmb zur Wahrung seines Leumundes bei der Eheberedung mit Maria Esther Polyxena, geborene von Wurmbrandt von der von Wurmb empfohlenen Übernahme der Kontraktpunkte des Ehevertrages mit seiner ersten Gemahlin abgewichen zu sein. Umseitig: gleichlautendes Leumundszeugnis des Grafen Heinrich XXIV zu Reuß.

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Stadtarchiv Bad Berleburg
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