Ertmar gen. Deckering, Bürger zu Münster, verspricht ehrenwörtlich als durch den münsterschen Bischof Ludwig eingesetzter weltlicher Richter in der Stadt Münster dem Dechant und dem Domkapitel zu Münster, er, seine Erben und alle anderen Personen, die an seiner Stelle diesem weltlichen Gericht präsidieren oder als Beisitzer fungieren, sie würden die Rechte, Privilegien, Statuten und Gewohnheiten achten, denen sich Dechant und Domkapitel bisher sowohl betreffs der Personen, Güter und Sachen als auch ihrer Eigenhörigen und deren Güter und Sachen von alters her erfreut haben. Wenn der Bischof, einer seiner Nachfolger oder ein anderer in ihrem Namen den Vertrag, den er für sich und seine Erben wegen dieses Gerichtes geschlossen habe, ganz oder teilweise brechen oder ihn an der Ausübung des Gerichtes hindern sollte, werden sie aus diesem Anlaß den Dechant, das Kapitel und den Klerus in den Personen, Gütern, Sachen und Eigenhörigen in keiner Weise beeinträchtigen. Ankündigung des Siegels des Ertmar, das seine Erben mitbenutzen. Geschehen und gegeben 1323 April 05. feria tercia post Ambrosii episcopi

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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