Klage der Erben der Margarete Rodde (van Rade, zum Radde) ./. Klara Umbgrove, Frau Rutger Torck. Die Beklagte war in 1. Ehe mit Henrich Grüter verheiratet. Dieser war der Sohn des Henrich Grüter, Kanonikus am alten Dom, der ein wildes Leben führte und mit der Margarete Rodde im Konkubinat lebte. Die Beklagte soll nun durch ihren Ehemann in den Besitz von Rentbriefen gekommen sein, die ihm sein Vater vererbt hat, die aber nicht dem Vater, sondern der Konkubine gehörten. Die Herausgabe dieser Rentbriefe wird verlangt.