Albrecht [von Hohenlohe], Bischof zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums zu Franken, beurkundet: Vor dem Landgericht haben der Ritter Heinrich von Büttelbrunn und seine Ehefrau Gerhus bekannt, dass sie von Abt und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg einen Hof in Gaubüttelbrunn (Butelbrunnen) mit seinen Zugehörungen zu Erbrecht innehaben. Davon haben sie dem Kloster bisher jedes Jahr 37 Malter Getreide Klostermaß geliefert. Es wurde nun vereinbart, dass sie im laufenden Jahr nach der Ernte dem Kloster von dem Hof 20 Pfund Heller Würzburger Währung und 18 Malter Roggen (korns) Klostermaß entrichten sollen. Danach geben sie vier Jahre lang jeweils am 29. September (vff sant Michels tak) 30 Malter Getreide. Nach Ablauf der vier Jahre haben sie dann wieder die Gült in vollem Umfang zu liefern. Bei Säumnis verlieren sie ihr Erbrecht. Die Beliehenen versprechen außerdem, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und ihn weder zu verkaufen noch zu verpfänden. Der wart geben vnd geschahen diese dink 1370 am nehsten samztage noch sant Margarethen tage der heylgen jungfrawen. Aussteller: Landrichter. Empfänger: Kloster St. Stephan