Search results

Abt Erhard und der Konvent des Klosters Schönau einigen sich mit Kurfürst Philipp von der Pfalz dahin, dass eine Gülte von 40 Pfund Heller auf der Bede zu Weinheim, die ihnen für zwei Seelmessen nach einer Verschreibung Pfalzgraf Ruprechts I. und seiner Gemahlin Beatrix zustehen, gegen 40 Pfund Heller verrechnet werden, die sie dem Kurfürsten von der Pfalz wegen Frondiensten und Atzung zu Wiesenbach schuldig sind. Das dortige Klösterlein mit der Propstei Wiesenbach besitzen die Aussteller vom Abt zu Ellwangen als Verschreibung. Es folgen Bestimmungen zum Widerruf der Vereinbarung. Die Aussteller vertragen sich des Weiteren mit dem Pfalzgrafen hinsichtlich der Führung und Versorgung der fürstlichen Jagdgesellschaften durch den Jagdbezirk von Schönau, wobei u. a. Waldwimmersbach, Bruchhausen, Schönau und Neckarsteinach genannt werden.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...