Johann von Mertloch, gen. Nefe (Nebe), bekennt für sich und seine Erben: Konrad, Herr zu Schöneck, gen. der Rote, hat dem Aussteller und seinen Erben sein Gut zu Polch verpfändet (verlacht), das von Gerhard, Graf zu Virneburg, lehensrührig ist, gegen 150 Gulden gut von Gold und schwer von Gewicht. Der Graf hat seine Zustimmung dazu gegeben. Er oder seine Erben sind vom kommenden Tag St. Johann Baptist (Juni 24) an ein Jahr lang ebenfalls berechtigt, die Pfandschaft auszulösen und dann solange zu behalten, bis der Gläubiger oder seine Erben das Geld zurückgezahlt haben. In diesem Fall ist Johann verpflichtet, dem Grafen die Schuldurkunde auszuhändigen, und hat dann keinerlei Ansprüche mehr. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh., Rest