Zinsbrief
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 0932
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 2 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1311-1547
1366 Juli 7, Zinstag (= Dienstag) nach St. Ulrichs Tag
Regest: Volker der Aman vergicht (= erklärt) für sich und seine Erben, dass Stefan der Ungelter widerlegt +) hat die 4 Pfund Heller, die er und seine Erben geben sollten aus seinem Weingarten, gelegen an Cuglunberg (Kugelberg), der dem Schretz gehörte und etwenne (= früher einmal) an Wiglins Weingarten war. Er hat die 4 Pfund gelegt in Heinz des Stadelers Haus, das gelegen ist zu Rütlingen an Jacobs des Ungelters Haus und an des von Husen des Schmides Haus vor unser Frauen Kirche. Die 4 Pfund fallen jährlich auf St. Gerien Tag (= Georgii). Volker der Aman und Pfaff Albrecht Hurnboge, seines (des Aman) Enins (= Grossvaters) selig Sohn, verjehen (= erklären), dass sie mit der Widerlegung einverstanden sind. Pfaff Albrecht Hurnboge soll die 4 Pfund haben und nießen bis an seinen Tod. Nach seinem Tod sollen sie fallen an seinen lieben Vetter Volker und dessen Erben, wie die Briefe sagen, die darüber und über andere seine Güter vormals gegeben sind. Heinz der Stadeler erklärt, dass er und seine Erben die 4 Pfund aus seinem Hause ewiglich geben sollen alle Jahr auf St. Gerien Tag.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Martin Beyer, Kürschner.
An jetzo Paulin Engell.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Martin Beyer, Kürschner.
An jetzo Paulin Engell.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Siegel (Erhaltung): Siegel fehlt, ist abgeschnitten
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Zeugen: Wernher der Schnider, Heinrich Remli und Eberhard Ärgeli
Richter zu Rütlingen
Insigel der Stadt Rütlingen
Genetisches Stadium: Or.
Bemerkungen: +) Fischer: Schw. WB: widerlegen = ein Gut durch Ersatzgüter sichern
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Zeugen: Wernher der Schnider, Heinrich Remli und Eberhard Ärgeli
Richter zu Rütlingen
Insigel der Stadt Rütlingen
Genetisches Stadium: Or.
Bemerkungen: +) Fischer: Schw. WB: widerlegen = ein Gut durch Ersatzgüter sichern
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ