Kurfürst Philipp von der Pfalz veranlasst im Streit zwischen den Untertanen (angehorigen) Pfalzgraf Ottos zu Neckarelz (Eltz) und Neidhart (Nithart) Hornecken von Hornberg wegen des Fischfangs (vischvach und vischern) im Neckar bei Hochhausen das Folgende, nachdem sein Hofmeister, Kanzler und andere Räte sich die Sache angehört haben: Beide Seiten sollen je zwei Beisitzer bestimmen, die gemeinsam mit Dieter von Handschuhsheim als Obmann, sich der Sache annehmen und vor die beide Parteien ihre Ansprüche vorbringen. Das Schiedsgremium soll dann mit Mehrheit entscheiden.