Hans Andreas von Klingelbach reversiert sich gegen Wilhelm Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, gemäß dessen eingerücktem Lehnbrief d. d. Kassel 'am 18. Junii' ..1586 über die Belehnung wie in der Urkunde von Wilhelms selig Bruder Philipp zu 1576 Februar 1, die hiermit bestätigt wird. Siegler: Aussteller.