Landgraf Ludwig [X.] zu Hessen bekundet, dass er Sigmund von Gemmingen, des verstorbenen Eberhards des Älteren Sohn, sowie Eberhard Georg, des verstorbenen Eberhards des Jüngeren Sohn, Wilhelm Ludwig, des verstorbenen Friedrichs Sohn, Ludwig Friedrich Christoph, des verstorbenen Johann Philipps Sohn, Ernst, des verstorbenen Ludwigs Sohn, Franz Karl, des verstorbenen Reinhards Sohn, und Otto Heinrich sowie Sigmund (Letzterer vormundschaftsweise vertreten durch seine Mutter Klara, geb. von Gemmingen, und den ritterschaftlichen Konsulenten Johann Georg Uhl zu Heilbronn), des verstorbenen Otto Heinrichs Söhne, alle von Gemmingen zu Hornberg, mit dem Mannlehen zu Michelfeld - zwei sechste Teile an Dorf und Vogtei, dazu dem Kirchensatz, dem großen und kleinen Zehnt sowie Äckern und Einkünften - belehnt hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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