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1.) 200 Gulden jährlich an Estomihi und die gewöhnliche Hofkleidung, solange der 1534 Belehnte den Ludwigstein, den er mit landgräflicher Bewillig...
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Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Steinberg, Nr. 3
A I u, von Steinberg sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> Sta-Sti >> Steinberg, von
1534 April 22
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) 200 Gulden jährlich an Estomihi und die gewöhnliche Hofkleidung, solange der 1534 Belehnte den Ludwigstein, den er mit landgräflicher Bewilligung an sich gelöst, innehat, wodurch er zum Diener Landgraf Philipps von Hessen angenommen wird; 2.) 100 Gulden, jeder Gulden zu 26 Albus gerechnet, jährlich an Estomihi aus der landgräflichen Kammer bis zur Auszahlung von 2.000 Gulden, die innerhalb von 10 Jahren erfolgen soll, als Mannlehen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Christoph von Steinberg
Belehnte/r: Christoph von Steinberg, dann in eventum seine zwei Brüder Jost und Heinrich von Steinberg