Rechtsverweigerung (denegata iustitia), hier: Weigerung des Hofrats, die von der Stadt Brilon beim Kurfürsten erbetene Revision in ihrem zuletzt vor dem Hofrat geführten Prozeß ./. ihren ehemal. Stadtsekretär Peter Janni zu genehmigen. Bei der jährl. stattfindenden Briloner Ratswahl war 1718 der damalige Stadtsekretär Janni zum Bürgermeister gewählt worden, wollte dieses Ehrenamt aber nicht antreten, wenn er das Sekretariat nicht beibehalten dürfe. Daraufhin wurde wegen Inkompatibilität beider Ämter ein anderer Bürgermeister gewählt und auch ein anderer Sekretär eingesetzt, denn nach Briloner Stadtrecht war der Stadtsekretär stets nur für ein Jahr bestellt und verlor mit Ablauf der Amtszeit des Magistrats auch sein Amt; doch weigerte sich Janni, das Sekretariat aufzugeben. Darauf erwirkte die Stadt beim Kölner Offizial gegen Janni eine Citatio ex lege diffamari ad proponendam actionem, wohingegen Janni bei der kurköln. Regierung zu Arnsberg ein Mandat gegen den Rat erwirkte. Darauf appellierte die Stadt 1719 an den Hofrat in Bonn, der auch zunächst den Prozeß einleitete, ihn dann aber plötzlich abbrach und das Arnsberger Urteil bestätigte. Die daraufhin erfolgte Supplik an den Kurfürst um Revision wurde abgelehnt.
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Rechtsverweigerung (denegata iustitia), hier: Weigerung des Hofrats, die von der Stadt Brilon beim Kurfürsten erbetene Revision in ihrem zuletzt vor dem Hofrat geführten Prozeß ./. ihren ehemal. Stadtsekretär Peter Janni zu genehmigen. Bei der jährl. stattfindenden Briloner Ratswahl war 1718 der damalige Stadtsekretär Janni zum Bürgermeister gewählt worden, wollte dieses Ehrenamt aber nicht antreten, wenn er das Sekretariat nicht beibehalten dürfe. Daraufhin wurde wegen Inkompatibilität beider Ämter ein anderer Bürgermeister gewählt und auch ein anderer Sekretär eingesetzt, denn nach Briloner Stadtrecht war der Stadtsekretär stets nur für ein Jahr bestellt und verlor mit Ablauf der Amtszeit des Magistrats auch sein Amt; doch weigerte sich Janni, das Sekretariat aufzugeben. Darauf erwirkte die Stadt beim Kölner Offizial gegen Janni eine Citatio ex lege diffamari ad proponendam actionem, wohingegen Janni bei der kurköln. Regierung zu Arnsberg ein Mandat gegen den Rat erwirkte. Darauf appellierte die Stadt 1719 an den Hofrat in Bonn, der auch zunächst den Prozeß einleitete, ihn dann aber plötzlich abbrach und das Arnsberger Urteil bestätigte. Die daraufhin erfolgte Supplik an den Kurfürst um Revision wurde abgelehnt.
AA 0627, 528 - B 1347/4550
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
(1678-1722)
Enthaeltvermerke: Kläger: Bürgermeister und Rat der Stadt Brilon 385 Beklagter: Kurköln. Hofrat zu Bonn und kurköln. Regierung (Landdrost und Räte) zu Arnsberg Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann AdolfBrandt [1722] 1722 - Subst.: Dr. Georg Melch. Hofmann Prozeßart: Mandati de concedenda revisione sine clausula cum temporali inhibitione Instanzen: RKG ? - ? (1678-1722) Beweismittel: Zeugnis der Bürgermeister der Städte des Herzogtums Westfalen, daß sie ihre Stadtsekretariate „nicht anders als pro annalibus halten thaten, mithin jedes orts magistratui freystehe, ihren secretarium alle jahr nach eigenem willen wieder ahn- oder abzusetzen, 1719 (29f.). Schreiben der westfälischen Landstände von Ritterschaft und Städten an den Kurfürsten, 1719, mit der Bitte, dem Briloner Drosten von Weichs zu befehlen, sich von Janni die Landtagsakten der Städte ausliefern zu lassen, die er an sich genommen hatte (Brilon hatte die Direktion der Städtebank) (47f.). Beschreibung: 1,5 cm, 53 Bl., lose; Prot. ohne Einträge, 17 unquadrangulierte Aktenstücke prod. 13. April 1722.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:21 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
- 2. Buchstabe B (Gliederung)