Bernhard VII. zur Lippe beurk. - auch für seine beiden minderjährigen Söhne Simon u. Bernhard - , dass sein (+) Vater Simon V. am 29. Nov. 1427 die Hälfte der Oldenburg mit Zubehör für 300 Rhein. Gl.den Brüdern Cord, Friedrich u. Johann von Oeynhausen verpfändet hatte (s.o.). Der Aussteller hatte die Verpfändung bestätigt am 24. März 1451 (s.o.) und legt nun fest, dass die Brüder Borchard oder Friedrich von Oeynhausen, Söhne des noch lebenden gen. F. v.O., gg. Erstattung der Unkosten die baufällige lipp. Hälfte der Oldenburg baulich verbessern sollen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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