Polizei: Hessisches Landeskriminalamt (Bestand)
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544
Hessisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Gliederung >> Land Hessen >> Landesbehörden, Gerichte und Einrichtungen mit Zuständigkeit oder Sitz im Archivsprengel Wiesbaden >> Polizei
ab 1945
Enthält: Sachakten; statistische Unterlagen und Berichte; Gutachten; Ermittlungen in Staatsschutzsachen; Meldebogen
Bestandsgeschichte: Zugänge seit 1979; darunter Zugang 45/1983 (Unterlagen der wirtschaftskriminalistischen Prüfstelle) und 50/1983 (Unterlagen aus der kriminaltechnischen Abteilung); die im Rahmen einer Laufbahnprüfung verzeichneten Zugänge 85/2004 (Organisierte Kriminalität); 115/2004 (Maßnahmen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA); 131/2004 (Unterlagen aus der Präsidialabteilung); 145/2004 (Polizeiliche Kriminalstatistik); 106/2006 (Rauschgiftkriminalität); 41/2007 (Neubau HLKA); 70/2006 (Netzfahndung); Nr. 483–806: Meldebogen von Ausländern aus verschiedenen Landkreisen Hessens für die Registrierung und die Ausstellung einer deutschen Kennkarte; Nr. 807–924: Kriminalpolizeiliche Personenakten aus der Abteilung Staatsschutz
Geschichte des Bestandsbildners: Aufgrund des Gesetzes zur Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamt) vom 8. März 1951 (BGBl. I S. 165) wurden die Länder verpflichtet, Landeskriminalämter einzurichten. In Hessen bestand seit 20.12.1945 bereits ein Landeskriminalpolizeiamt (Erlaß vom 15.12.1945), seit 1946 Landeskriminalbüro (Erlaß vom 13.5.1946, geändert am 13.8.1948, StAnz. S. 431), in Wiesbaden als zentrale Stelle der Kriminalpolizei des Landes, das die Funktion eines Landeskriminal(polizei)amtes wahrnahm.
Es war gegliedert in den Kriminalvollzugsdienst mit Kripostellen in Darmstadt, Kassel und Wiesbaden und in den Landeserkennungsdienst. Nachdem auf Beschluß des Rates der Alliierten Hohen Kommission vom 21.9.1949 zum 15.2.1950 (StAnz. S. 69) die Kriminalpolizeistellen den Bezirksregierungen eingegliedert worden waren, behielt das Landeskriminalpolizeiamt nur den Landeserkennungsdienst und die statistische Abteilung. Zusätzlich wurde eine Zentralstelle für Falschgeld, Rauschgift und Paßfälschung sowie eine kriminaltechnische Abteilung angegliedert.
Als Sonderbehörde des Landes für kriminalpolizeiliche Aufgaben untersteht das LKA dem Innenministerium (s. Abt. 503). Ab 1.7.1955 erhielt es die Fachaufsicht über die Dienststellen des staatlichen und kommunalen Polizeivollzugsdienstes (StAnz. S. 640). Aufgrund des hessischen Gesetzes für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) vom 17.12.1964 (GVBl. I S. 209) und der PolOrgVO vom 9.8.1965 (GVBl. I S. 173) erhielt das LKA seine Weisungen vom Innenministeriu m und trat in Aktion, wenn Kriminalpolizeidienststellen darum baten. Es konnte den Polizeidienststellen auch Weisungen erteilen und Richtlinien für die kriminalpolizeiliche Tätigkeit erlassen. Das LKA war außerdem verpflichtet, alle Nachrichten über die in Hessen begangenen Straftaten zu sammeln und mit dem Generalbundesanwalt und dem BKA zusammenzuarbeiten.
Nach der Verstaatlichung und Neuorganisation der hessischen Polizei wurden die Aufgaben des LKA in § 18 PolOrgVO vom 31.1.1974 (GVBl. I S. 87) neu beschrieben. Demnach führt das LKA die Fachaufsicht über die Kriminalpolizeidienststellen, unterhält ein elektronisches Datensystem, sammelt Nachrichten über Straftaten, ermittelt in Wirtschaftsstrafsachen, führt kriminalwissenschaftlich-technische Untersuchungen durch, erstellt Gutachten, wirkt bei der Aus- und Fortbildung der Kriminalpolizei mit, verfolgt in Zusammenarbeit mit dem Generalbundesanwalt Staatsschutzdelikte und erläßt Richtlinien für die Verbrechensbekämpfung. Es nimmt Ermittlungen selbst vor bei organisierter Kriminalität und überörtlichem Handel mit Betäubungsmitteln, Waffen, Sprengstoffen, Falschgeld und bei Umweltschutzdelikten. Außerdem unterstützt es die Polizeidienststellen bei der Verbrechensbekämpfung.
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Findmittel: Ablieferungslisten
Bearbeiter: Dorothee Kirchgäßner, 2015
Bearbeiter: Bernward Helfer
Bearbeiter: Dr. Carl Christian Wahrmann
Zusatzinformationen: Im Rahmen der Laufbahnprüfung von Inspektoranwärterin Dorothee Kirchgäßner wurde eine ausführliche Geschichte des Bestands und des Bestandsbildners verfasst.
Bestandsgeschichte: Zugänge seit 1979; darunter Zugang 45/1983 (Unterlagen der wirtschaftskriminalistischen Prüfstelle) und 50/1983 (Unterlagen aus der kriminaltechnischen Abteilung); die im Rahmen einer Laufbahnprüfung verzeichneten Zugänge 85/2004 (Organisierte Kriminalität); 115/2004 (Maßnahmen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA); 131/2004 (Unterlagen aus der Präsidialabteilung); 145/2004 (Polizeiliche Kriminalstatistik); 106/2006 (Rauschgiftkriminalität); 41/2007 (Neubau HLKA); 70/2006 (Netzfahndung); Nr. 483–806: Meldebogen von Ausländern aus verschiedenen Landkreisen Hessens für die Registrierung und die Ausstellung einer deutschen Kennkarte; Nr. 807–924: Kriminalpolizeiliche Personenakten aus der Abteilung Staatsschutz
Geschichte des Bestandsbildners: Aufgrund des Gesetzes zur Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamt) vom 8. März 1951 (BGBl. I S. 165) wurden die Länder verpflichtet, Landeskriminalämter einzurichten. In Hessen bestand seit 20.12.1945 bereits ein Landeskriminalpolizeiamt (Erlaß vom 15.12.1945), seit 1946 Landeskriminalbüro (Erlaß vom 13.5.1946, geändert am 13.8.1948, StAnz. S. 431), in Wiesbaden als zentrale Stelle der Kriminalpolizei des Landes, das die Funktion eines Landeskriminal(polizei)amtes wahrnahm.
Es war gegliedert in den Kriminalvollzugsdienst mit Kripostellen in Darmstadt, Kassel und Wiesbaden und in den Landeserkennungsdienst. Nachdem auf Beschluß des Rates der Alliierten Hohen Kommission vom 21.9.1949 zum 15.2.1950 (StAnz. S. 69) die Kriminalpolizeistellen den Bezirksregierungen eingegliedert worden waren, behielt das Landeskriminalpolizeiamt nur den Landeserkennungsdienst und die statistische Abteilung. Zusätzlich wurde eine Zentralstelle für Falschgeld, Rauschgift und Paßfälschung sowie eine kriminaltechnische Abteilung angegliedert.
Als Sonderbehörde des Landes für kriminalpolizeiliche Aufgaben untersteht das LKA dem Innenministerium (s. Abt. 503). Ab 1.7.1955 erhielt es die Fachaufsicht über die Dienststellen des staatlichen und kommunalen Polizeivollzugsdienstes (StAnz. S. 640). Aufgrund des hessischen Gesetzes für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) vom 17.12.1964 (GVBl. I S. 209) und der PolOrgVO vom 9.8.1965 (GVBl. I S. 173) erhielt das LKA seine Weisungen vom Innenministeriu m und trat in Aktion, wenn Kriminalpolizeidienststellen darum baten. Es konnte den Polizeidienststellen auch Weisungen erteilen und Richtlinien für die kriminalpolizeiliche Tätigkeit erlassen. Das LKA war außerdem verpflichtet, alle Nachrichten über die in Hessen begangenen Straftaten zu sammeln und mit dem Generalbundesanwalt und dem BKA zusammenzuarbeiten.
Nach der Verstaatlichung und Neuorganisation der hessischen Polizei wurden die Aufgaben des LKA in § 18 PolOrgVO vom 31.1.1974 (GVBl. I S. 87) neu beschrieben. Demnach führt das LKA die Fachaufsicht über die Kriminalpolizeidienststellen, unterhält ein elektronisches Datensystem, sammelt Nachrichten über Straftaten, ermittelt in Wirtschaftsstrafsachen, führt kriminalwissenschaftlich-technische Untersuchungen durch, erstellt Gutachten, wirkt bei der Aus- und Fortbildung der Kriminalpolizei mit, verfolgt in Zusammenarbeit mit dem Generalbundesanwalt Staatsschutzdelikte und erläßt Richtlinien für die Verbrechensbekämpfung. Es nimmt Ermittlungen selbst vor bei organisierter Kriminalität und überörtlichem Handel mit Betäubungsmitteln, Waffen, Sprengstoffen, Falschgeld und bei Umweltschutzdelikten. Außerdem unterstützt es die Polizeidienststellen bei der Verbrechensbekämpfung.
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Findmittel: Ablieferungslisten
Bearbeiter: Dorothee Kirchgäßner, 2015
Bearbeiter: Bernward Helfer
Bearbeiter: Dr. Carl Christian Wahrmann
Zusatzinformationen: Im Rahmen der Laufbahnprüfung von Inspektoranwärterin Dorothee Kirchgäßner wurde eine ausführliche Geschichte des Bestands und des Bestandsbildners verfasst.
45 lfm (Nr. 1–1410)
Bestand
Korrespondierende Archivalien: HHStAW Abt. 503 Innenministerium
HHStAW Abt. 770 Polizeipräsidium Frankfurt
BArch B 131 Bundeskriminalamt
Literatur: Seltmann, Hartmut: „Hessisches Landeskriminalamt im Wandel der Zeiten 1945–1981“ in: Hessische Polizeirundschau 2/1982, S. 24–33.
Literatur: www.polizei.hessen.de
Literatur: Hessisches Landeskriminalamt: Wir über uns. 60 Jahre. Informatives – Historisches – Im Wandel der Zeit – Zukunftsvisionen. Festschrift zur 60-Jahrfeier. Wiesbaden 2005.
HHStAW Abt. 770 Polizeipräsidium Frankfurt
BArch B 131 Bundeskriminalamt
Literatur: Seltmann, Hartmut: „Hessisches Landeskriminalamt im Wandel der Zeiten 1945–1981“ in: Hessische Polizeirundschau 2/1982, S. 24–33.
Literatur: www.polizei.hessen.de
Literatur: Hessisches Landeskriminalamt: Wir über uns. 60 Jahre. Informatives – Historisches – Im Wandel der Zeit – Zukunftsvisionen. Festschrift zur 60-Jahrfeier. Wiesbaden 2005.
Wiesbaden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 12:53 MESZ