Christoph von Helmstatt, Vogt zu Bruchsal, bestätigt, dass er auf Befehl Bischof Marquards von Speyer vor versammeltem Domkapitel beschworen hat, bei dessen Tod oder Übernahme eines anderen Bistums dem Kapitel das ganze Amt Bruchsal und die Stadt Waibstadt sowie die zugehörigen Urkunden zu übergeben und nichts davon für eigene Schulden oder Interessen zu verwenden. Gerät der Bischof in Gefangenschaft, wird Christoph den Stiftsbesitz niemandem übergeben, auch dem Kapitel nicht, sondern ihn bis zur Freilassung für den Bischof verwalten; wird der Bischof gegen Lösegeld freigelassen, wird Christoph zwar für seine Unterbringung nach dessen Wunsch sorgen, jedoch keine Veräußerung von Stiftsbesitz zulassen und erst mit schriftlicher Bestätigung des Kapitels dem Bischof wieder zu Diensten sein. Einer Veräußerung oder Verpfändung von Stiftsbesitz und -rechten oder Einsetzung eines Administrators ("vormunder") ohne Zustimmung des Kapitels wird Christoph nicht gehorsam sein und das Kapitel sofort benachrichtigen. Er wird Kommissare des Kapitels bei seiner eigenen Verwaltung akzeptieren, den Stiftsklerus beim Einzug seiner Gefälle unterstützen und alle Unterbeamten einen Treueid schwören lassen. Den Dienst wird er erst verlassen, wenn der Bischof einen Nachfolger eingesetzt hat, dieser vom Kapitel bestätigt und er selbst vom Kapitel mit Brief und großem Siegel entpflichtet worden ist. Siegler: Aussteller