Der kaiserliche Notar Georg Leonhardt Radig, derzeit Vogt der Herren vom Stain zum Diamantstein, beurkundet in einem Notariatsinstrument, dass in der Regierungszeit von Kaiser Ferdinand II. (voller Titel) am Dienstag, den 27. November 1627 morgens zwischen acht und neun Uhr vor ihm und den Zeugen Martin Steinheubel, leonrodischer Schreiber zu Trugenhofen, und Hans Nüber, reisiger Knecht zu Sulzemoos, im Schlosshof zu Amerdingen beim Eingang der adeligen Wohnbehausung auf der einen Seite Johann Wilhelm Hund von Lauterbach zu Sulzemoos, Johann Christoph von Westernach, Johann Georg von Leonrod und Werner Schenk von Stauffenberg zu Bach als Vormünder der von dem verstorbenen Bernhard Schenk von Stauffenberg zu Amerdingen hinterlassenen Kinder, seine beiden Söhne, die Gebrüder Wilhelm Konrad Schenk und Hans Sigmund Schenk von Stauffenberg zu Amerdingen, und die amerdingischen Untertanen, Gemeindeleute, Diener und Witwen auf der anderen Seite erschienen sind. Im Namen der Vormundschaft sagte Johann Georg von Leonrod zu den Untertanen, Dienern und Witwen, es sei ihnen sicher noch in guter Erinnerung, dass sie seit dem Tod ihres Junkers über zwanzig Jahre der Erbpflicht der Vormundschaft unterstanden hätten. Da der eine ihrer beiden Pflegesöhne seine Volljährigkeit bereits erreicht habe und der andere sie bald erreichen werde, hätten sie entschieden, ihnen die Verwaltung ihrer Güter zu übergeben. Daraufhin wurden die Untertanen aus ihrer bisherigen Erbpflicht entlassen und mit einem Eid auf Gott und die Heiligen und mit Handgelübde in die Erbpflicht ihrer neuen Obrigkeit übertragen. Die Männer legten den Eid mit erhobenen Fingern und die Frauen mit auf der linken Brust gelegten Fingern ab. Abschließend wünschte Johann Georg von Leonrod den Untertanen für die Zukunft alles Gute und entliess sie auch aus der bisherigen Gehorsamspflicht gegenüber dem Pfleger Johann Bart. Auf Wunsch der Vormünder hat der Aussteller hierüber ein Notariatsinstrument ausgefertigt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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