Baulicher Zustand des Försterhauses zu Weil im Schönbuch und die damit in Verbindung gebrachte Verlegung des Kameralamtssitzes von Weil im Schönbuch nach Waldenbuch, Benützung des Querflügels der Schloßgebäude zu Waldenbuch zu einer Kameralamtswohnung
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 236 Bü 3385
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 236 Domänendirektion
Domänendirektion >> 2. Einzelne Kameralämter >> 2.51. Stuttgart (Weil im Schönbuch/Landkameralamt) >> 2.51.2. Domänen u. einzelne Güter (B 6)
1830-1833
Darin: Qu. 7 Weil im Schönbuch. Grundriß des unteren und 2. Stocks des Försterhauses, o.D. 1831; Qu. 37 Beschreibung des Pfarrhauses zu Weil im Schönbuch nebst Zugehörde vom 13.8.1832; Qu. 38 Gutachten des Baurats Groß zur Einrichtung des sogenannten neuen Schloßflügels zu Waldenbuch zu einer Kameralamtswohnung, Dez. 1832 mit Lit. X: Grundriß des sogenannten neuen Schloßflügels zu Waldenbuch 1. - 3. Stock mit aufgeklebten Grundrißänderungen des 2. - 3. Stocks, 1832; Lit. Z: Katasterkarte N.O. XII. 6, OA Stuttgart, mit Ortsplan von Waldenbuch sowie farbiger Einzeichnung der Schloßgebäude, o.D. 1832; Qu. 39 Bericht des Finanzrats Bardili über die Verlegung des Kameralamtssitzes und der Hauptfruchtspeicher von Weil im Schönbuch nach Waldenbuch sowie der dem Kameralamtsgebäude in Weil im Schönbuch zu gebenden Bestimmung, Ludwigsburg, den 24.12.1832, Folioheft, Bl. 1-18.
Qu. 1-43
Archivale
Die Kameralamtsverlegung wurde nicht genehmigt (Qu. 41).;
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:50 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
- Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 (Tektonik)
- Geschäftsbereich Finanzministerium (Tektonik)
- Kreisfinanzkammern und Domänendirektion (Tektonik)
- Domänendirektion (Bestand)
- 2. Einzelne Kameralämter (Gliederung)
- 2.51. Stuttgart (Weil im Schönbuch/Landkameralamt) (Gliederung)
- 2.51.2. Domänen u. einzelne Güter (B 6) (Gliederung)