Erzbischof Nerses von Manzikert (Manasgarcensis) sowie die Bischöfe Petrus Calliensis, Petrus Montismarini, Sergius Pollensis, Bernardus Gonensis, Gracia Dulcinensis, Salamanus Wormaciensis, Nicolaus Nazarenus und Andreas Cornensis gewähren den die Kirche zu Bronnbach besuchenden Gläubigen sowie den Wohltätern derselben an gewissen Festtagen und unter gewissen Bedingungen einen Ablass von 40 Tagen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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