Preußisches Landeskriminalpolizeiamt (Bestand)
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I. HA Rep. 219
Tektonik >> STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 >> Inneres >> Polizei, Zensur und Statistik
Laufzeit: 1920 - 1944
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Behördengeschichte
Beim Polizeipräsidium in Berlin war durch Erlass vom 20.5.1925 das Landeskriminalpolizeiamt errichtet; es unterstand dem Polizeipräsidenten. Das Landeskriminalpolizeiamt hatte für eine sachgemäße, einheitliche Tätigkeit der Landeskriminalpolizeistellen und für das notwendige Zusammenarbeiten dieser Stellen in Preußen zu sorgen. Es diente außerdem als zentrale Nachrichtenstelle, insbesondere für politische Angelegenheiten. Das Landeskriminalpolizeiamt wurde 1936 geschäftsmäßig vom Polizeipräsidium losgetrennt, blieb aber bis auf weiteres der Polizeiverwaltung Berlin angegliedert (RMBliV. 1936 Nr. 44 S. 1339). Mit dem Ausführungsbestimmungen zu diesem Runderlass erhielt das bisherige Preußische Landeskriminalpolizeiamt die Bezeichnung "Reichskriminalpolizeiamt" und unterstand dem Chef der Sicherheitspolizei, ab 1940 Reichssicherheitshauptamt (RMBliV. 1937 Nr. 29 S. 1152).
Bestandsgeschichte
Die Registraturreste des Preußischen Landeskriminalpolizeiamtes sind mit anderen Provenienzen nach 1945 in das Bundesarchiv gelangt und wurden dort unter der Repositur R 58 (Sicherheitspolizei und politischer Nachrichtendienst) vereinigt. Der 1. Teil des Bestandes (Bd. 1 - 86) wurde im Rahmen der Flurbereinigung 1969, der 2. Teil (Bd. 87 - 181) durch Abgabe (s. Schrb. BA vom 28.5.1980 in: C I 219) an das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz abgegeben.
Bestandsbeschreibung
Die 185 Akten mit einem Umfang von 3 laufenden Metern aus der Zeit von 1920 bis 1944 betreffen Angelegenheiten der politischen Polizei. Es überwiegen Unterlagen über die Überwachung und Bekämpfung des Radikalismus. Soweit sie sich auf die KPD, die SPD, ihre Nebenorganisationen sowie anarchistische Gruppen beziehen, setzen sie etwa 1928, vereinzelt früher ein, und reichen bis 1933 (1941).
Ein Sicherungsfilm ist beim Bundesarchiv vorhanden (A 15).
Der Bestand ist aus konservatorischen Gründen nur auf Mikrofilm einsehbar.
Die Akten sind grundsätzlich nach der jeweiligen Mikrofilmnummer zu bestellen:
XIII. HA, Filme Nr. ###
Die Akten sind zu zitieren nach der jeweiligen Archivaliensignatur:
"GStA PK, I. HA Rep. 219, Nr. ###"
Berlin, den 19. November 1970 / 12. Dezember 1980
gez. W. Petermann
Zitierweise: GStA PK, I. HA Rep. 219
Behördengeschichte
Beim Polizeipräsidium in Berlin war durch Erlass vom 20.5.1925 das Landeskriminalpolizeiamt errichtet; es unterstand dem Polizeipräsidenten. Das Landeskriminalpolizeiamt hatte für eine sachgemäße, einheitliche Tätigkeit der Landeskriminalpolizeistellen und für das notwendige Zusammenarbeiten dieser Stellen in Preußen zu sorgen. Es diente außerdem als zentrale Nachrichtenstelle, insbesondere für politische Angelegenheiten. Das Landeskriminalpolizeiamt wurde 1936 geschäftsmäßig vom Polizeipräsidium losgetrennt, blieb aber bis auf weiteres der Polizeiverwaltung Berlin angegliedert (RMBliV. 1936 Nr. 44 S. 1339). Mit dem Ausführungsbestimmungen zu diesem Runderlass erhielt das bisherige Preußische Landeskriminalpolizeiamt die Bezeichnung "Reichskriminalpolizeiamt" und unterstand dem Chef der Sicherheitspolizei, ab 1940 Reichssicherheitshauptamt (RMBliV. 1937 Nr. 29 S. 1152).
Bestandsgeschichte
Die Registraturreste des Preußischen Landeskriminalpolizeiamtes sind mit anderen Provenienzen nach 1945 in das Bundesarchiv gelangt und wurden dort unter der Repositur R 58 (Sicherheitspolizei und politischer Nachrichtendienst) vereinigt. Der 1. Teil des Bestandes (Bd. 1 - 86) wurde im Rahmen der Flurbereinigung 1969, der 2. Teil (Bd. 87 - 181) durch Abgabe (s. Schrb. BA vom 28.5.1980 in: C I 219) an das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz abgegeben.
Bestandsbeschreibung
Die 185 Akten mit einem Umfang von 3 laufenden Metern aus der Zeit von 1920 bis 1944 betreffen Angelegenheiten der politischen Polizei. Es überwiegen Unterlagen über die Überwachung und Bekämpfung des Radikalismus. Soweit sie sich auf die KPD, die SPD, ihre Nebenorganisationen sowie anarchistische Gruppen beziehen, setzen sie etwa 1928, vereinzelt früher ein, und reichen bis 1933 (1941).
Ein Sicherungsfilm ist beim Bundesarchiv vorhanden (A 15).
Der Bestand ist aus konservatorischen Gründen nur auf Mikrofilm einsehbar.
Die Akten sind grundsätzlich nach der jeweiligen Mikrofilmnummer zu bestellen:
XIII. HA, Filme Nr. ###
Die Akten sind zu zitieren nach der jeweiligen Archivaliensignatur:
"GStA PK, I. HA Rep. 219, Nr. ###"
Berlin, den 19. November 1970 / 12. Dezember 1980
gez. W. Petermann
Zitierweise: GStA PK, I. HA Rep. 219
Umfang: 3 lfm (185 VE); Angaben zum Umfang: 3 lfm (185 VE)
Bestand
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
19.08.2025, 12:19 MESZ