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Bürgermeister und Rat von Lippstadt machen bekannt, daß nach dem Tod des Bürgermeisters Gobel Rettberg (Ret-) Abt Heinrich den Bürgermeister Anton Schürmann im Namen und zum Nutzen der Stadt mit dem Gut Walkenhaus im Kirchspiel Liesborn belehnt hat. Nach dem Tod Antons ist um Neubelehnung unter Zahlung von fünf rheinischen Gulden nachzusuchen. Als Pacht sind jährlich neun Scheffel Roggen lippischen Maßes und 2 Schilling am 29. September zu bezahlen. Das Lehen darf nicht aufgeteilt, verkauft oder belastet werden. Es huldigt mit Spezialvollmacht der Lippstadter Bürger und Freigreve Johann Kramer. - Es siegelt und unterschreibt Kramer.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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