Kameralamt Creglingen (Weikersheim): Rechnungen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 1/15
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Rechnungen der unteren Verwaltungsbehörden >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Vor 1875 aufgelöste Kameralämter
1810-1872
Inhalt und Bewertung
Der aus den Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg ausgegliederte Bestand enthält Domanialhautbücher mit Beilagen, Bauüberschläge der Hochgebäude des Kameralamts, ebenfalls mit Beilagen, sowie Umgelds- und Wirtschaftsabgaberechnungen.
Vorbemerkung: Das Finanzwesen des Württ. Staates wurde infolge des Umbaus der Staatswirtschaft durch König Friedrich im Jahre 1806 grundlegend neu geordnet. In der unteren Verwaltungsstufe sollte nach den §§ 23 und 58 des Organisationsmanifestes allmählich eine "zweckmäßige Einteilung und Vereinigung der Ober- und Stabsämter, Steuereinnehmereien, Kellereien usw." getroffen werden. Demzufolge wurden durch eine Ämterkombination die ehemaligen Keller, Verwalter, Pfleger, Kirchenrätlichen Klosterverwalter und Rentbeamten zu einer eigenen Behörde zusammengefasst. Ursprünglich war ihre Bezeichnung Kameraleinnehmerei, ab 1807 Kameralamt. Zunächst wurden 87 Kameralämter geschaffen. Durch Erlass vom 25.4.1807 (Reg. Bl. S. 101) und 26.4.1808 (Reg. Bl. S. 229) wurde sie als selbständige Unterbehörden der Staatsfinanzverwaltung den Oberämtern zur Seite gestellt. Die Kameralämter erhielten durch die Ämterkombination die Verwaltung des staatlichen Besitzes an Meiereien, einzelnen Gütern und Fischwassern, an Zehntgefällen und sonstigen grundherrlichen Rechten sowie die Aufsicht über Kastenknechte und Unterpfleger. Durch Generalverordnung vom 10.5.1807 (Reg. Bl. S. 422) wurde ihnen auch die Leitung sämtlicher mit dem Steuerwesen verbundener Geschäfte übertragen. Beim Neuaufbau der Staatsverwaltung im Jahre 1817 übernahm König Wilhelm zunächst unverändert die von König Friedrich 1806 geschaffenen Kameralämter und unterstellte sie den Kreisfinanzkammern. Durch Verordnung vom 4.6.1819 (Reg. Bl. S. 293) wurden ihre Aufgaben neu geregelt und ihre Zahl auf 79 festgelegt. Als Behörden der Domanial-, Bau- und Forstverwaltung verwalteten sie Besitz und Einkommen des Staates und erfüllten die darauf beruhenden Verbindlichkeiten. Zugleich wurden sie Bezirkskasse für jedes Oberamt und entwickelten sich nach und nach auch zum Bezirkssteueramt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts veränderten sich Tätigkeitsfeld und Zahl der Kameralämter des öfteren. Insbesondere als Folge der 1848/49 erlassenen Ablösungsgesetze, die Aufhebung der Grundlasten und des Übergangs von der Natural- zur Geldwirtschaft wurden die Kameralämter entlastet und zum Teil aufgelöst. Das letzte (63.) Kameralamt Leutkirch wurde 1887 errichtet. Durch Verfügung vom 24.1.1895 (Reg. Bl. S. 38) wurden die Kameralamtsbezirke mit den Oberamtsbezirken gleichgestellt. Der nachstehend verzeichnete Kameralamtsbestand, 1917 als Teilbestand der Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg summarisch aufgenommen (altes Rep. E 225/226) enthält die Rechnungen des vor 1875 aufgelösten Kameralamts. Der Bestand wurde von Dezember 1978 bis Januar 1979 neu verzeichnet und geordnet. Die Titelaufnahmen fertige die Zeitangestellte Wally Vogler unter Leitung von Dorothea Bader, die auch die Abschlussarbeiten besorgte.
Rechner des Kameralamts Creglingen-Weikersheim: Bd. 1-4 Christoph Ludwig Raaser Bd. 5-25 Imanuel Friedrich Schlotterbeck Bd. 26-37 Geier Bd. 38-43 Schmid Bd. 44-54 Karl-Friedrich Herzog Bd. 55-60 Schmitt Bd. 61-62 Weber Bd. 123-136 Imanuel Friedrich Schlotterbeck Bd. 137-148 Geier Bd. 149-154 Schmid Bd. 155-166 Karl Friedrich Herzog Bd. 167-171 Schmid Bd. 172-173 Weber Bd. 214-216 Johann Friedrich Weismann
Der aus den Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg ausgegliederte Bestand enthält Domanialhautbücher mit Beilagen, Bauüberschläge der Hochgebäude des Kameralamts, ebenfalls mit Beilagen, sowie Umgelds- und Wirtschaftsabgaberechnungen.
Vorbemerkung: Das Finanzwesen des Württ. Staates wurde infolge des Umbaus der Staatswirtschaft durch König Friedrich im Jahre 1806 grundlegend neu geordnet. In der unteren Verwaltungsstufe sollte nach den §§ 23 und 58 des Organisationsmanifestes allmählich eine "zweckmäßige Einteilung und Vereinigung der Ober- und Stabsämter, Steuereinnehmereien, Kellereien usw." getroffen werden. Demzufolge wurden durch eine Ämterkombination die ehemaligen Keller, Verwalter, Pfleger, Kirchenrätlichen Klosterverwalter und Rentbeamten zu einer eigenen Behörde zusammengefasst. Ursprünglich war ihre Bezeichnung Kameraleinnehmerei, ab 1807 Kameralamt. Zunächst wurden 87 Kameralämter geschaffen. Durch Erlass vom 25.4.1807 (Reg. Bl. S. 101) und 26.4.1808 (Reg. Bl. S. 229) wurde sie als selbständige Unterbehörden der Staatsfinanzverwaltung den Oberämtern zur Seite gestellt. Die Kameralämter erhielten durch die Ämterkombination die Verwaltung des staatlichen Besitzes an Meiereien, einzelnen Gütern und Fischwassern, an Zehntgefällen und sonstigen grundherrlichen Rechten sowie die Aufsicht über Kastenknechte und Unterpfleger. Durch Generalverordnung vom 10.5.1807 (Reg. Bl. S. 422) wurde ihnen auch die Leitung sämtlicher mit dem Steuerwesen verbundener Geschäfte übertragen. Beim Neuaufbau der Staatsverwaltung im Jahre 1817 übernahm König Wilhelm zunächst unverändert die von König Friedrich 1806 geschaffenen Kameralämter und unterstellte sie den Kreisfinanzkammern. Durch Verordnung vom 4.6.1819 (Reg. Bl. S. 293) wurden ihre Aufgaben neu geregelt und ihre Zahl auf 79 festgelegt. Als Behörden der Domanial-, Bau- und Forstverwaltung verwalteten sie Besitz und Einkommen des Staates und erfüllten die darauf beruhenden Verbindlichkeiten. Zugleich wurden sie Bezirkskasse für jedes Oberamt und entwickelten sich nach und nach auch zum Bezirkssteueramt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts veränderten sich Tätigkeitsfeld und Zahl der Kameralämter des öfteren. Insbesondere als Folge der 1848/49 erlassenen Ablösungsgesetze, die Aufhebung der Grundlasten und des Übergangs von der Natural- zur Geldwirtschaft wurden die Kameralämter entlastet und zum Teil aufgelöst. Das letzte (63.) Kameralamt Leutkirch wurde 1887 errichtet. Durch Verfügung vom 24.1.1895 (Reg. Bl. S. 38) wurden die Kameralamtsbezirke mit den Oberamtsbezirken gleichgestellt. Der nachstehend verzeichnete Kameralamtsbestand, 1917 als Teilbestand der Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg summarisch aufgenommen (altes Rep. E 225/226) enthält die Rechnungen des vor 1875 aufgelösten Kameralamts. Der Bestand wurde von Dezember 1978 bis Januar 1979 neu verzeichnet und geordnet. Die Titelaufnahmen fertige die Zeitangestellte Wally Vogler unter Leitung von Dorothea Bader, die auch die Abschlussarbeiten besorgte.
Rechner des Kameralamts Creglingen-Weikersheim: Bd. 1-4 Christoph Ludwig Raaser Bd. 5-25 Imanuel Friedrich Schlotterbeck Bd. 26-37 Geier Bd. 38-43 Schmid Bd. 44-54 Karl-Friedrich Herzog Bd. 55-60 Schmitt Bd. 61-62 Weber Bd. 123-136 Imanuel Friedrich Schlotterbeck Bd. 137-148 Geier Bd. 149-154 Schmid Bd. 155-166 Karl Friedrich Herzog Bd. 167-171 Schmid Bd. 172-173 Weber Bd. 214-216 Johann Friedrich Weismann
242 Bände (9,5 lfd. m)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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13.11.2025, 2:40 PM CET
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