Die Schöffen von Xanten bekunden, dass vor ihnen Stin vanden Speit, Witwe des Peter vanden Speet, bekannt hat, dass sie, um dem Testament Peters zu genügen, dem neuen Altar in der Kirche zu Xanten zwischen den Altären des heiligen Petrus und des heiligen Laurentius einen Erbzins von einem halben oberländischen Rheinischen Gulden zu 12 kölnischen Weißpfennigen aus ihrem und ihres Sohnes Johann Anteil an dem Haus und Erbe übertragen hat, das vormals dem Henne gehörte und binnen Xanten in der Brückstraße bei der Stadtmauer liegt zwischen dem Haus des Johann Smedz, das zum St. Nikolaus-Altar gehört, und dem halben Haus des Heyntken vanden Speet, das davon abgeteilt ist, ferner aus ihrer Scheuer zwischen Haus und Hofstatt desselben Heynken und dem Haus Johann Craenengaetz. Der Zins ist jährlich am Martinstag [11. November] zu bezahlen, wie man in Xanten Erbzins zu bezahlen pflegt. Stin hat den Zins zu Händen des Gerart Vaken, Werkmeisters der Xantener Kirche, zu Behuf des neuen Altars aufgetragen und darauf mit Hand, Mund und Halm wie nach Landrecht üblich verzichtet und für ihren unmündigen Sohn Johann gelobt, dass er, sobald er mündig ist, diese Übertragung des Erbzinses billigen und einzuhalten geloben soll. - Ankündigung des Schöffentumssiegels. Geg. 1469 des neisten manendaigs na sunte Seruacius daige episcopi.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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