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Vor Godeke van der Molen genannt Schocke, Richter zu Wiedenbrück, quittieren Temme Vos und seine Frau Elseke den Erhalt einer Summe Geldes, die ihnen das Stift Freckenhorst aus der Pacht und Präbende des seligen Wessel, Kircherrn zu Freckenhorst, und seiner Frau Tete gezahlt hat. Siegel des Richters anhängend

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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