Graf Adolf von Neuenahr bewilligt, daß die von Johann Hasenkamp zu Wittmar dem Arnold Schungel zur Ablösung der Erbansprüche auf Höcklingsen geliehenen 1000 Taler bis zur Ablöse Arnold Schungels Lehngut Höcklingsen belasten dürfen, falls sie nicht aus dem übrigen Erbe bezahlt werden können.