In dem Verfahren kreuzen sich verschiedene Ansprüche auf landskronschen Besitz, insbesondere Haus Biesen (Selfkantkr. Geilenkirchen-Heinsberg) und zu Haus Weims (bei Kettenis; Belgien) gehörenden Besitz. Der Appellant erhebt namens seiner Frau Anspruch auf Beteiligung am Erbe seines Schwiegervaters Hermann von Hirtz gen. Landskron und wirft der Appellatin vor, dieses, während er in venezianischem Kriegsdienst (Kandia) war, allein an sich genommen und seine Frau und ihn aus ihrem Anteil verdrängt zu haben. Andererseits hatte er die Ansprüche der Erben Albrechts von Broichhausen, der wegen Schuldforderungen in Haus Biesen immittiert war, abgelöst und war somit als Gläubiger dessen Inhaber geworden. Nach dem Tode seines Schwiegervaters war er 1670 mit Haus Biesen belehnt worden. Er wirft der Appellatin vor, unter Ausnutzung seiner Lage, da er Kriegsdienstes halber selbst nicht vor Gericht habe erscheinen können und auf Grund drohender französischer Besatzung von Haus Biesen seine Unterlagen außer seiner akuten Reichweite habe in Sicherheit bringen müssen, in unförmlichem Verfahren einen Spruch erwirkt zu haben, mit dem ihm die Räumung von Haus Biesen befohlen wurde. Daher mußten der Appellant und seine Frau sich zunächst in Ürsfeld bei ihrem Schwager Andreas von Hillensberg aufhalten, der mit Anna Marias Halbschwester Angela von Streithagen verheiratet war (die in 2. Ehe mit Hirtz verheiratete Johanna von Eys war in 1. Ehe mit Wilhelm von Streithagen verheiratet gewesen). Er sieht die Anordnung zur Räumung im schuldrechtlichen Verfahren für unzulässig an und seine Rechte als Erbe und Lehensinhaber nicht berücksichtigt.
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In dem Verfahren kreuzen sich verschiedene Ansprüche auf landskronschen Besitz, insbesondere Haus Biesen (Selfkantkr. Geilenkirchen-Heinsberg) und zu Haus Weims (bei Kettenis; Belgien) gehörenden Besitz. Der Appellant erhebt namens seiner Frau Anspruch auf Beteiligung am Erbe seines Schwiegervaters Hermann von Hirtz gen. Landskron und wirft der Appellatin vor, dieses, während er in venezianischem Kriegsdienst (Kandia) war, allein an sich genommen und seine Frau und ihn aus ihrem Anteil verdrängt zu haben. Andererseits hatte er die Ansprüche der Erben Albrechts von Broichhausen, der wegen Schuldforderungen in Haus Biesen immittiert war, abgelöst und war somit als Gläubiger dessen Inhaber geworden. Nach dem Tode seines Schwiegervaters war er 1670 mit Haus Biesen belehnt worden. Er wirft der Appellatin vor, unter Ausnutzung seiner Lage, da er Kriegsdienstes halber selbst nicht vor Gericht habe erscheinen können und auf Grund drohender französischer Besatzung von Haus Biesen seine Unterlagen außer seiner akuten Reichweite habe in Sicherheit bringen müssen, in unförmlichem Verfahren einen Spruch erwirkt zu haben, mit dem ihm die Räumung von Haus Biesen befohlen wurde. Daher mußten der Appellant und seine Frau sich zunächst in Ürsfeld bei ihrem Schwager Andreas von Hillensberg aufhalten, der mit Anna Marias Halbschwester Angela von Streithagen verheiratet war (die in 2. Ehe mit Hirtz verheiratete Johanna von Eys war in 1. Ehe mit Wilhelm von Streithagen verheiratet gewesen). Er sieht die Anordnung zur Räumung im schuldrechtlichen Verfahren für unzulässig an und seine Rechte als Erbe und Lehensinhaber nicht berücksichtigt.
AA 0627, 184 - B 163/1165
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
(1656-1688)
Enthaeltvermerke: Kläger: Oberstleutnant Johann de Blanche van Biesen (Biessen, Bießen, Beissen) (jül. Mannkammer Millen; ab 1683 seine Witwe Anna Maria geb. von Hirtz gen. Landskron; ab 1688 auch Odilia van Nest, gewesene Witwe des Junkers Hermann (Hermen) von Hirtz (Hertzen) gen. Landskron, auch namens ihrer mündigen Tochter Anna Maria, Haag Beklagter: Maria de Blanche, Witwe des Dietrich von Hirtz gen. Landskron, zu Weims (Weembs) (Belgien) und Büdericher Hof (wohl = Hof zur Borg/Burg) (Grafschaft Moers), nach ihrem Tod ihr Sohn Johann Hermann Dietrich von Landskron Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Konrad Albrecht 1675 - Subst.: Lic. Franz Eberhard Albrecht Prokuratoren (Bekl.): Dr. Gotthard Johann Marquard 1675 - Subst.: Dr. Johannes Deckherr Prozeßart: Appellationis, ... nunc (1683) liquidationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofgericht (Kanzler und Räte bzw. Kommissare) zu Düsseldorf (?-1674) - 2. RKG ?-? (1656-1688) Beweismittel: Urteil des Stadt- und Hauptgerichts Gangelt in Sachen Albert von Broichhausen sen., jetzt seine Witwe ./. Isaak von Hirtz (Hirsch) gen. von Landskron zu Biesen, o. D. (12f.). Auszug aus dem Protokoll der Mannkammer Millen von 1670: Johann de Blanche ist mit dem Haus zum Biesen, dem Hof Siebenacker (Sevenacker), der großen Gansweide und dem Hof hinter der Kirche belehnt worden (15). RKG-Ulteriores compulsoriales gegen die jül.-berg. Regierung zu Düsseldorf, 30. Okt. 1682 (31f.). Nähere Einzelheiten zu den landskronischen Gütern: Pacht zu Gürzenich (Kr. Düren): 10 Malter, Pacht zu Übach: 30 Malter, Gut zur Burg in der Grafschaft Moers, die Fahr in Köln: 4 Goldgulden jährlich, das Gut zu Uerdingen (Ordingen) und 12 Morgen Land zu Kaldenhausen, beides von der Appellatin verkauft, die Gelder zu Kornelimünster, der Hof zu Breidenradt, von der Appellatin „fur ein stück Brodt“ verkaufte Allodialgüter im Herzogtum Limburg und anderes mehr (33-36). Erbteilung der Johanna von Landskron gen. Beusdael (d’Aix von Beußdall), 1656 (37f.). Zeugenaussagen, 1683 (40f.). Urkunde der Antoinette von Merode d’ Houffalize, Witwe des Aachener Schöffen und Bürgermeisters [Johann Bertram] von Weiler (Wylre, Wilre), 1683, betr. die von ihr veranlaßte Distraktion der Mobilien des Hauses Weims, weil der Herr von Landskron und seine Witwe Maria de Blanche seit vielen Jahren die Rente nicht bezahlt haben, die ihnen für die 1300 Rtlr. zustand, die Antoinettes mütterlicher Großvater (Altvater) Oberstleutnant von Cronenburg dargestreckt hatte (42). Zeugnis des Isaak Lambertus de Blanche, der 2 Jahre lang auf dem Gut zur Burg bei seiner Möhne Maria de Blanche gewohnt hatte, 1683 (44). Urkunde des Stadt- und Hauptgerichts Moers, 1683: Der unter seiner Jurisdiktion in der Herrlichkeit Friemersheim gelegene Hof zur Borg, der Maria de Blanche zuständig war, ist durch verschiedene Instanzen in usum creditorum gerichtlich subhastiert worden (45). Verkaufvon 15 Juwelen aus dem Erbe auf dem Stadthaus zu Maastricht auf Verlangen des (Gläubigers) Wilhelm Booms, 22. Sept. 1683 (47). Beschreibung: 49 Bl., lose; kein Protokoll, Q 1—18, 21, 24 prod. zwischen 19. April 1675 und 8. Jan. 1683, 12 unquadrangulierte Aktenstücke prod. zwischen 3. Okt. 1683 und 9. Okt. 1688; Aktenstücke teilweise schlecht erhalten.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:52 MESZ
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Hierarchie Detailansicht
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